In Sachen Künstlersozialkasse:
Ich selber bin bei der KSK versichert. Bitte beachten Sie, das bei regelmässiger Beauftragung von freien Künstlern und Publizisten Abgaben an die Künstler-Sozialkasse (KSK – www.kuenstlersozialkasse.de) fällig werden, unabhängig davon, ob diese in der KSK pflichtversichert sind. Ich empfehle diesbezüglich Ihren Steuerberater zu konsultieren. 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher und elektronischer Form) die mit Corinna Märting, Niedstraße 14, 12159 Berlin –  nachfolgend Auftragnehmerin genannt – geschlossen werden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen gelten als unverbindlich.
2. Angebot
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Auftragserteilung
Die Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt in schriftlicher Form oder per Email und gilt nach Auftragsbestätigung per Brief oder Mail als angenommen. Bestellungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart – sofort und ohne Abzug fällig.  Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, zu den folgenden Terminen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Fertigstellung. Teilzahlungen durch den Auftragnehmer nur nach schriftlicher Vereinbarung.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Auftragnehmerin.
6. Urheberrecht und Copyright
Alle Urheberrechte für erstellte Internetseiten, Scripte, Grafiken etc. verbleiben ausschließlich bei der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält – wenn nicht anders vereinbart – mit der vollständigen Bezahlung die Nutzungsrechte. Eine über den Auftragsgegenstand hinausgehende Vervielfältigung oder Verwendung der erstellten Objekte – wie z.B. Nutzung für weitere Internetangebote – ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin und evtl. zu vereinbarende Nachhonorierung, nicht gestattet.
7. Lieferzeit
Zeitplan und die Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Wurde eine Lieferzeit vereinbart, gilt diese für die Dauer der Prüfung durch den Auftraggeber als unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung Auftragsänderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug steht dem Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist – von mindestens zwei Wochen – die Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte zu.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Ist eine Überschreitung absehbar, wird der Kunde rechtzeitig informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk.
Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängeliste ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Haftungsausschlüsse
Eine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien wird nicht übernommen.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit Daten – gleich in welcher Form – übermittelt werden, erstellt der Kunde Sicherheitskopien.
11. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Stand Mai 2007
Nach oben